Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Verdana AG
Gültig ab 15. Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Die Verdana AG (nachfolgend „Verkäufer“) ist ein Unternehmen, das auf den Vertrieb von Baustoffen, Dach- und Fassadensystemen, Systemlösungen, Photovoltaik-Dachsystemen, Zubehör und damit verbundenen Produkten spezialisiert ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Verkäufe, Offerten, Auftragsbestätigungen und Leistungen der Verdana AG gegenüber Geschäftskunden (B2B) und Privatkunden (B2C), soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Als Käufer gelten sowohl Geschäftskunden, insbesondere Baustoffhandel, Fachpersonen, Bauunternehmen, Architekten, Planer, Wiederverkäufer und sonstige Unternehmer, als auch Privatkunden, die Produkte für private Zwecke erwerben.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufs-, Auftrags-, Zahlungs- oder Lieferbedingungen, finden keine Anwendung, sofern ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Mit Aufgabe einer Bestellung erklärt der Käufer, dass ihm diese AGB zur Verfügung gestellt wurden, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und dass er sie akzeptiert. Bei zwingenden gesetzlichen Konsumentenschutzbestimmungen gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. Offerten, Bestellungen und Vertragsabschluss
Offerten des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Bestellungen des Käufers werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer angenommen. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere Art, Menge, Preis, Lieferbedingungen sowie ein voraussichtliches Verfügbarkeits- oder Lieferdatum.
Mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen und rechtswirksam.
Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich per E-Mail an info@verdana-ag.ch oder an die in der Offerte genannte Kontaktadresse zu richten.
Telefonische oder mündliche Bestellungen werden erst verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt und vom Käufer ausdrücklich oder durch vorbehaltlose Annahme der Auftragsbestätigung akzeptiert wurden.
Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung, gelten die Versendung der Produkte und/oder die Rechnungsstellung als Annahme der Bestellung, sofern die Bestellung zuvor schriftlich durch den Käufer übermittelt wurde.
3. Produkteigenschaften, technische Angaben, Farbabweichungen und Darstellung
Produktbeschreibungen, technische Angaben, Masse, Gewichte, Farben, Bilder, Zeichnungen, Muster, Katalogangaben und digitale Darstellungen dienen der Beschreibung und Illustration der Produkte. Sie sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.
Aufgrund natürlicher Rohstoffe, Produktionsprozesse und Brennverfahren können insbesondere bei keramischen Produkten, Terracotta, Dachziegeln, Zubehörteilen und Naturmaterialien leichte Farb-, Struktur-, Mass- und Oberflächenabweichungen auftreten. Solche produkt- und materialtypischen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Der Verkäufer empfiehlt ausdrücklich, bei der Verlegung Dachziegel aus verschiedenen Paletten zu mischen und die Verlegung nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen, den Herstellerangaben sowie den jeweiligen Montage- und Verlegeanleitungen vorzunehmen.
Die Farbwiedergabe auf Fotos, Zeichnungen, Mustern, Katalogen, Bildschirmen oder digitalen Medien kann von der tatsächlichen Produktfarbe abweichen. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem gelieferten Produkt kann nicht garantiert werden.
Vor der Verarbeitung, Verlegung oder Montage hat der Käufer bzw. die ausführende Fachperson die Produkte auf Übereinstimmung mit Bestellung, Lieferschein, sichtbare Mängel, Farbton, Struktur, Menge und Eignung für den vorgesehenen Einsatz zu prüfen.
Bereits verlegte, montierte, zugeschnittene oder verwendete Produkte gelten grundsätzlich als genehmigt, soweit der Mangel oder die Abweichung bei ordnungsgemässer Prüfung vor der Verarbeitung erkennbar gewesen wäre.
4. Preise
Massgebend sind die Preise gemäss schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers.
Preislisten, Kataloge, Prospekte und sonstige Preisangaben können ohne Vorankündigung angepasst werden, insbesondere bei Änderungen von Herstellungs-, Energie-, Rohstoff-, Währungs-, Zoll-, Transport- oder Beschaffungskosten. Neu veröffentlichte Preise ersetzen frühere Preislisten ab ihrem Inkrafttreten.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten Preise gegenüber Geschäftskunden exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport, Zoll, Entladung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.
Gegenüber Privatkunden werden Preise, soweit gesetzlich erforderlich, inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Zusätzlich anfallende Liefer-, Transport-, Verpackungs- oder Nebenkosten werden separat ausgewiesen oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab Lager gemäss den in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferbedingungen.
5. Lieferung, Verfügbarkeit und Liefertermine
Lieferungen erfolgen vorbehaltlich der Produktverfügbarkeit sowie der verfügbaren Transportkapazitäten und grundsätzlich in der Reihenfolge des Bestelleingangs.
Liefertermine und Verfügbarkeitsdaten gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus Terminabweichungen können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Nichtverfügbarkeit eines Produkts erhält der Käufer eine aktualisierte Information oder Auftragsbestätigung mit einem neuen voraussichtlichen Verfügbarkeitsdatum. Der Verkäufer ist berechtigt, gleichwertige Ersatzprodukte vorzuschlagen.
Der Verkäufer behält sich vor, Masse, Gewicht, Stückzahlen pro Palette, Verpackungseinheiten, Verpackungsart und Lieferform aufgrund von Herstellerangaben, Produktionsbedingungen oder logistischer Anforderungen anzupassen, sofern dadurch keine wesentliche Verschlechterung für den Käufer entsteht.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Orte, die mit geeigneten Fahrzeugen sicher und gut erreichbar sind. Der Käufer hat sicherzustellen, dass Zufahrt, Abladeplatz, Entladebedingungen und erforderliche Hilfsmittel vorhanden sind. Mehrkosten, Wartezeiten, erschwerte Zufahrt oder zusätzliche Aufwendungen infolge ungenügender Zugänglichkeit gehen zulasten des Käufers.
Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen an Orte zu verweigern, bei denen Sicherheitsrisiken, ungenügende Zufahrtsverhältnisse oder die Gefahr einer Beschädigung von Fahrzeugen, Material oder Personen bestehen.
6. Gefahrübergang und Transport
Der Gefahrübergang richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Incoterm® 2020 bzw. nach den ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingungen.
Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung gegenüber Geschäftskunden ab Werk bzw. ab Lager. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr mit Bereitstellung der Ware am vereinbarten Abhol- oder Übergabeort auf den Käufer über.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versendet oder durch einen Transporteur befördert, erfolgt der Transport auf Gefahr des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Lieferungen an Privatkunden gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Gefahrübergang vor. Soweit gesetzlich erforderlich, geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Privatkunden oder eine von ihm bezeichnete empfangsberechtigte Person über.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang bzw. beim Abladen unverzüglich zu prüfen. Sichtbare Transportschäden, Fehlmengen oder Beschädigungen der Verpackung sind sofort auf den Transportdokumenten zu vermerken, fotografisch zu dokumentieren und dem Verkäufer sowie dem Transporteur unverzüglich schriftlich zu melden.
7. Prüfung der Ware und Mängelrüge
Die Produkte sind beim Abladen und vor Verarbeitung, Verlegung, Montage oder Weiterveräusserung sorgfältig zu prüfen.
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen, sichtbare Transportschäden oder Abweichungen gegenüber Bestellung, Auftragsbestätigung oder Lieferschein sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich zu melden und mit Fotos zu dokumentieren.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden und zu dokumentieren.
Bei Geschäftskunden gelten Waren nach Ablauf dieser Fristen als genehmigt, soweit die Mängel bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbar gewesen wären.
Bei Privatkunden bleiben zwingende gesetzliche Rechte vorbehalten.
Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt.
8. Gewährleistung und Garantien
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen AGB zulässigerweise eingeschränkt oder konkretisiert wird.
Eine Gewährleistung besteht nur, wenn die Produkte bestimmungsgemäss verwendet, fachgerecht gelagert, transportiert, verarbeitet, verlegt oder montiert wurden und die anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen Normen, Herstellerangaben, Produktdatenblätter sowie Montage- und Verlegeanleitungen eingehalten wurden.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei:
-
unsachgemässer Verarbeitung, Verlegung oder Montage;
-
Nichtbeachtung von Verlege-, Montage-, Wartungs- oder Verarbeitungsvorschriften;
-
Verwendung von Zubehör, Systemteilen oder Komponenten, die nicht vom Verkäufer oder Hersteller freigegeben wurden;
-
normaler Abnützung, natürlicher Alterung, Farb- oder Strukturveränderung;
-
äusseren Einwirkungen, Witterung, Sturm, Hagel, Frost, Schnee, unsachgemässer Reinigung oder mechanischer Beschädigung;
-
fehlerhafter Planung, Statik, Unterkonstruktion, Dachneigung, Entwässerung, Hinterlüftung oder Ausführung durch Dritte;
-
Verwendung für einen ungeeigneten Zweck;
-
nachträglicher Veränderung, Bearbeitung, Zuschnitt, Montage oder Verlegung der Ware.
Bei Geschäftskunden beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl des Verkäufers auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift des mangelhaften Produkts. Wandelung, Minderung, Ersatz von Ausbau-, Einbau-, Montage-, Stillstands-, Folge- oder Zusatzkosten sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Privatkunden bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte vorbehalten.
Ein Austausch oder eine Nachbesserung begründet keine neue oder verlängerte Gewährleistungsfrist, soweit gesetzlich zulässig.
Herstellergarantien gelten nur im Umfang und unter den Voraussetzungen der jeweiligen Herstellerangaben. Der Verkäufer übernimmt keine darüberhinausgehende Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
9. Zahlung, Anzahlung und Verzug
Die Zahlungsbedingungen werden projektbezogen vereinbart und ergeben sich aus Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
Der Verkäufer kann insbesondere bei Sonderprodukten, projektbezogener Ware, kundenspezifischen Bestellungen, nicht standardisierten Produkten, BorjaDECOR-Produkten, BorjaJET-Produkten, SOLAR-Ziegeln, FLAT-5XL BorjaJET, PPM-Produkten oder vergleichbaren Spezialprodukten eine Anzahlung verlangen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kann bei solchen Produkten eine Anzahlung von 80 % des Bestellwerts bei Auftragsbestätigung verlangt werden. Der Restbetrag ist spätestens bei Verladung, Abholung oder vor Auslieferung fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszins von 5 % pro Jahr, sofern nicht schriftlich ein anderer zulässiger Zinssatz vereinbart wurde. Zusätzlich kann der Verkäufer Mahn-, Inkasso- und Bearbeitungskosten, insbesondere eine pauschale Inkassogebühr von CHF 40.–, geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Zahlungsverzug, Bonitätszweifeln oder wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder laufende Bestellungen ganz oder teilweise zu sistieren oder zu annullieren.
10. Rückgaben und Stornierungen
Rückgaben mangelfreier Produkte sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Rückgabe ist ausschliesslich nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich und stellt keinen Rechtsanspruch des Käufers dar. Die Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Rückgaberichtlinie der Verdana AG, soweit eine solche besteht.
Eine freiwillige Rücknahme kann nur geprüft werden, wenn die Ware originalverpackt, vollständig, unbeschädigt, unbenutzt, nicht zugeschnitten, nicht verlegt, nicht montiert und in verkaufsfähigem Zustand ist.
Rückgaben müssen, sofern der Verkäufer einer Prüfung zustimmt, unter Angabe von Lieferschein- und Rechnungsreferenz erfolgen. Sämtliche Kosten der Rückgabe, insbesondere Rücktransport, Verpackung, Logistik, Prüfung und Bearbeitung, trägt der Käufer, sofern die Rückgabe nicht auf eine vom Verkäufer bestätigte Fehllieferung oder einen vom Verkäufer zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist.
Der Verkäufer kann bei freiwillig akzeptierten Rückgaben einen Wertminderungs-, Prüf- und Bearbeitungsabzug vornehmen. Bei Zubehör, angebrochenen Verpackungseinheiten, angebrochenen Paletten, nicht vollständigen Gebinden oder nicht mehr regulär verkaufsfähiger Ware kann eine Rücknahme abgelehnt oder gesondert bewertet werden.
Von der Rückgabe ausgeschlossen sind insbesondere:
-
Sonderanfertigungen;
-
Systeme wie VerdanaTherm, VerdanaSAT, ERI-Systeme oder vergleichbare Systemprodukte;
-
projektbezogene oder individuell disponierte Ware;
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speziell bestellte oder kundenspezifisch zusammengestellte Materialien;
-
BorjaDECOR, BorjaJET, FLAT-5XL BorjaJET, SOLAR-Ziegel, PPM und vergleichbare Spezialprodukte;
-
bereits verlegte, montierte, zugeschnittene, beschädigte oder verwendete Produkte;
-
Ware, die nicht mehr im Sortiment geführt wird oder nicht mehr regulär verkaufsfähig ist.
Stornierungen nach Auftragsbestätigung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer kann seine Zustimmung von der Übernahme bereits entstandener Kosten, Herstellerkosten, Transportkosten, Lagerkosten, Projektkosten sowie eines angemessenen Bearbeitungsaufwands abhängig machen.
Bestellungen, die Materialvorbereitung, Sonderanfertigung, kundenspezifische Beschaffung, Projektplanung oder individuelle Disposition erfordern, können nach Beginn der Bearbeitung grundsätzlich nicht mehr geändert oder storniert werden.
Für Privatkunden besteht in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht für normale Käufe. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Widerrufsrechte in besonderen Fällen sowie zwingende Gewährleistungsrechte bei Mängeln.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis, einschliesslich Nebenkosten, Zinsen, Mahn- und Inkassokosten, Eigentum des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.
Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung weder zu verpfänden noch sicherungszuübereignen noch in einer Weise darüber zu verfügen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen könnte.
Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Verkäufers an der Eintragung eines Eigentumsvorbehalts im zuständigen Register mitzuwirken, soweit dies für die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts erforderlich oder zweckmässig ist.
Bei Pfändung, Retention, Konkurs, Nachlassverfahren oder sonstigen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Produkte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der Gefahrübergang und die Pflicht zur Zahlung bleiben vom Eigentumsvorbehalt unberührt.
12. Haftung
Die Haftung des Verkäufers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Stillstand, Planungsfehler, Ausführungsfehler Dritter, Montagefehler, bauseitige Mängel, Schäden aus unsachgemässer Verarbeitung oder aus Nichtbeachtung technischer Vorgaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Geschäftskunden ist die Haftung des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig, auf den Warenwert der betroffenen Lieferung beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Personenschäden, absichtlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden sowie zwingende Konsumentenschutzrechte, bleiben vorbehalten.
13. Personendaten und Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet Personendaten des Käufers und seiner Kontaktpersonen zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung, Bearbeitung von Offerten, Bestellungen, Lieferungen, Rechnungen, Zahlungen, Reklamationen, Garantie- und Gewährleistungsfällen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Die Verarbeitung erfolgt nach den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen und nach Massgabe der Datenschutzerklärung der Verdana AG.
Der Verkäufer kann Personendaten an Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an Lieferanten, Hersteller, Transporteure, Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister, Inkassostellen, Behörden oder Berater.
Betroffene Personen haben im Rahmen des anwendbaren Rechts Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und weitere gesetzliche Rechte.
14. Internationale Sanktionen und Exportkontrolle
Der Käufer verpflichtet sich, Produkte des Verkäufers nicht an sanktionierte Personen, Organisationen, Länder oder Empfänger weiterzuverkaufen, zu liefern, zu exportieren oder zu re-exportieren, soweit dies gegen anwendbare Sanktionen, Exportkontrollvorschriften oder gesetzliche Bestimmungen verstösst.
Der Käufer bestätigt, dass er nicht selbst sanktioniert ist und nicht von einer sanktionierten Person oder Organisation kontrolliert wird. Ändert sich dieser Status, informiert der Käufer den Verkäufer unverzüglich.
Bei Verdacht auf Verstoss gegen Sanktionen oder Exportkontrollvorschriften ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen, Bestellungen oder Verträge ganz oder teilweise auszusetzen, zu verweigern oder zu beenden.
15. Verhältnis zu Preislisten, Katalogen, technischen Unterlagen und Richtlinien
Preislisten, Kataloge, technische Datenblätter, Montageanleitungen, Verlegeanleitungen, Rückgaberichtlinien, Versandrichtlinien, Produktinformationen und sonstige Unterlagen des Verkäufers oder Herstellers bilden Bestandteil der Vertragsbeziehung, soweit sie dem Käufer zur Verfügung gestellt oder in Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung erwähnt wurden.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
-
individuelle schriftliche Vereinbarung;
-
schriftliche Auftragsbestätigung;
-
diese AGB;
-
Offerte;
-
Rückgaberichtlinie, Versandrichtlinie und sonstige Richtlinien der Verdana AG;
-
technische Produktunterlagen, Montage- und Verlegeanleitungen;
-
Preislisten, Kataloge und Prospekte.
Für die Ausführung und Verarbeitung sind die jeweils aktuellen offiziellen Montage-, Verlege- und technischen Herstelleranleitungen massgebend.
16. Änderungen der AGB
Der Verkäufer kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden oder zwingende gesetzliche Gründe vorliegen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Für Geschäftskunden ist ausschliesslicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verdana AG.
Für Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten eines Privatkunden gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Dasselbe gilt bei allfälligen Vertragslücken.

